Fachwissen für Beratungsstellen

Schweigepflicht (§ 203 StGB) in der Beratungsstelle — praktisch umgesetzt

Lesezeit ca. 6 MinutenThema: Schweigepflicht · Zugriffsschutz

Die Schweigepflicht ist das Fundament vertraulicher Beratung. Was § 203 StGB für den Umgang mit Klientendaten bedeutet — und wie eine Fachsoftware ihn nicht untergräbt, sondern stützt.

Was schützt § 203 StGB?

§ 203 StGB stellt die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse unter Strafe, die einer besonderen Berufsgruppe — darunter Berater und Sozialarbeiter in bestimmten Einrichtungen — im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut wurden. Für Beratungsstellen heißt das: Was Klientinnen und Klienten anvertrauen, ist geschützt und darf nicht ohne Befugnis weitergegeben werden.

Die Herausforderung: Technik und Verwaltung

Seit der Reform 2017 sind auch mitwirkende Personen (etwa IT-Dienstleister) in den Schutz einbezogen und zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Zugleich gilt: Wer eine Anwendung administriert, hat technisch oft weitreichende Möglichkeiten. Der Kreis der Personen mit Einsicht in Geheimnisse muss deshalb so klein wie möglich bleiben.

Verwalten heißt nicht einsehen

Ein häufiger Fehler: Wer Benutzerkonten verwaltet, sieht auch die Klientendaten. Besser ist eine strikte Trennung — Administration ohne Falleinsicht.

So stützt eine Fachsoftware die Schweigepflicht

  • Rollen & Sichtbarkeit: Zugriff nur für die Zuständigen, nicht für alle.
  • Trennung von Administration und Falldaten: Wer Konten pflegt, sieht keine Fälle.
  • Lückenlose Protokollierung: jede Einsicht und Änderung ist nachvollziehbar.
  • Verpflichtung von Dienstleistern zur Verschwiegenheit; On-Premise verkleinert den Kreis.

Wie BCases das umsetzt

BCases ist genau darauf ausgelegt: Die Rolle „Administration" verwaltet Konten, Kataloge und Systemzustand — sieht aber keine Falldaten. Der Zugriff auf Fälle richtet sich nach Zuständigkeit und befristeter Vertretung, jede Einsicht wird protokolliert, und der Betrieb erfolgt On-Premise im eigenen Haus. So bleibt „wer sieht keine Falldaten" eine ganze, keine halbe Aussage.

Vertraulichkeit by design

Sehen Sie, wie BCases Rollen, Trennung und Protokoll im Alltag umsetzt.

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Häufige Fragen

Fällt unsere Beratungsstelle unter § 203 StGB?

Beratungs- und Sozialarbeit in anerkannten Einrichtungen ist regelmäßig erfasst. Die genaue Einordnung klärt die Rechtsberatung des Trägers.

Darf ein IT-Dienstleister die Daten sehen?

Mitwirkende Personen sind einzubeziehen und zur Verschwiegenheit zu verpflichten. On-Premise-Betrieb und enge Rollen verkleinern den Kreis der Zugriffsberechtigten.

Wie verhält sich § 203 zum Datenschutz?

Beide gelten nebeneinander: der Datenschutz (DSG-EKD/DSGVO) und die strafbewehrte Schweigepflicht. Eine gute Fachsoftware bedient beide Ebenen.

Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.