Was Erziehungsberatung besonders macht
Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ist eine Leistung der Jugendhilfe — und damit meldepflichtig zur Bundesstatistik (§§ 98 f. SGB VIII). Zugleich verarbeiten die Stellen hochsensible Daten über Familien und junge Menschen. Eine passende Software muss beide Seiten beherrschen: die Fachlichkeit der Beratung und die Pflichten drumherum.
Die wichtigsten Auswahlkriterien
- § 28 wird erkannt: nur Erziehungsberatung geht in die Bundesstatistik ein — die Software muss das sauber trennen.
- Bundesstatistik automatisch: Stichtag 31.12., beendete Fälle, korrekte Kontaktzählung, Export für eSTATISTIK.core.
- Datenschutz & Schweigepflicht: DSG-EKD/DSGVO und § 203 StGB in der Architektur, mit Rollen und Protokoll.
- Mehrere Häuser: Mandantentrennung, Stellen- und Gesamtleitung, hausübergreifende Auswertung.
- Betrieb: On-Premise auf vorhandener IT (Windows, SQL, Active Directory).
- Bedienbarkeit: moderne, ruhige Oberfläche, die im Alltag entlastet.
Erkennt die Software § 28 automatisch? Erzeugt sie die Bundesstatistik aus der Dokumentation? Läuft sie im eigenen Haus? Wer sieht welche Fälle — und wird jede Einsicht protokolliert?
Warum BCases hier passt
BCases ist speziell für Beratungsstellen gebaut: Es erkennt meldepflichtige Fälle nach § 28, erzeugt die Bundesstatistik aus der laufenden Arbeit, trennt Administration und Falldaten (§ 203), bildet mehrere Häuser mit Mandantentrennung ab und läuft On-Premise. Die bke-Systematik und die Erhebungsmerkmale sind von Haus aus dabei — nicht nachgerüstet.
Gebaut für Erziehungsberatung
Sehen Sie in einer Vorführung, wie BCases § 28, Statistik und Datenschutz zusammenführt.
Häufige Fragen
Deckt BCases nur Erziehungsberatung ab?
Nein. BCases bildet auch andere Beratungsleistungen (z. B. §§ 16–18) sauber getrennt ab — nur § 28 geht in die Bundesstatistik ein.
Erstellt BCases die Bundesstatistik automatisch?
Ja, aus der laufenden Dokumentation; ein Export für eSTATISTIK.core ist vorbereitet.
Können mehrere Beratungsstellen gemeinsam arbeiten?
Ja, mit Mandantentrennung an der Hauptstelle, Stellen- und Gesamtleitung sowie hausübergreifender Auswertung.
Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung.