Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

Muster / Vorlage · Stand Juli 2026

Hinweis: Dies ist eine sorgfältig erstellte Vorlage, keine Rechtsberatung. Bitte vor Verwendung an Ihre konkrete Situation anpassen und juristisch prüfen lassen. Die orange markierten Felder füllt der Verantwortliche (Auftraggeber) aus.

zwischen

Verantwortlicher (Auftraggeber)
[Name des Trägers / der Beratungsstelle]
[Anschrift]
— nachfolgend „Verantwortlicher" —
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter)
Hortmann Software, Inhaber Frank Hortmann
Feldstraße 41, 23774 Heiligenhafen
— nachfolgend „Auftragnehmer" —

§ 1 Gegenstand, Art und Dauer

Der Auftragnehmer stellt dem Verantwortlichen die Software BCases bereit und erbringt Wartungs- und Supportleistungen. Im Rahmen von Fehlerbehebung und Fernwartung kann der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, die der Verantwortliche mit BCases verarbeitet. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 DSGVO). Die Software wird im Regelfall On-Premise beim Verantwortlichen betrieben; ein dauerhafter Zugriff des Auftragnehmers besteht nicht.

Die Dauer dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des zugrunde liegenden Haupt- bzw. Wartungsvertrags. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der Daten und die Kreise der betroffenen Personen sind in Anlage 1 beschrieben.

§ 2 Weisungsrecht des Verantwortlichen

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen. Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies dem Verantwortlichen mit. Weisungen können mündlich erteilt und sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers

§ 4 Unterauftragsverhältnisse

Der Auftragnehmer darf weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragnehmer) nur mit vorheriger Zustimmung des Verantwortlichen und unter Weitergabe der hier vereinbarten Pflichten einsetzen. Bei On-Premise-Betrieb ohne Datenhaltung durch den Auftragnehmer sind in der Regel keine Unterauftragnehmer beteiligt. Etwaige Unterauftragnehmer sind in Anlage 1 aufzuführen.

§ 5 Kontroll- und Nachweisrechte

Der Auftragnehmer weist die Einhaltung der Pflichten aus dieser Vereinbarung auf Anforderung nach, etwa durch geeignete Dokumentation. Der Verantwortliche ist berechtigt, sich von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen; Kontrollen sind mit angemessener Ankündigung und ohne Störung des Betriebsablaufs durchzuführen.

§ 6 Löschung und Rückgabe

Nach Abschluss der Leistungen löscht der Auftragnehmer alle im Rahmen des Auftrags erlangten personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Bei reinem On-Premise-Betrieb verbleiben die Daten beim Verantwortlichen.

§ 7 Haftung und Schlussbestimmungen

Es gelten die Haftungsregelungen des Haupt- bzw. Wartungsvertrags sowie die gesetzlichen Bestimmungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schrift- oder Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Zuständige Aufsicht ist die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

Anlage 1 — Beschreibung der Verarbeitung

ZweckWartung, Fehlerbehebung und Support der Software BCases
Art der VerarbeitungEinsicht/Zugriff im Rahmen von Fernwartung und Support; keine dauerhafte Speicherung beim Auftragnehmer
Art der DatenKlienten- und Falldaten (Stammdaten, Termine, Dokumentation), einschließlich besonderer Kategorien (Gesundheits-/Sozialdaten); Mitarbeitendendaten
Kreis der BetroffenenKlientinnen und Klienten der Beratungsstelle sowie deren Angehörige; Mitarbeitende
Unterauftragnehmer[keine / Auflistung mit Sitz]

Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Auftragnehmer)

Ort, Datum — Verantwortlicher
Ort, Datum — Hortmann Software

Muster ohne Gewähr. Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung; Inhalt und Vollständigkeit sind vor Verwendung juristisch zu prüfen und an den Einzelfall anzupassen.